Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Was ist eine Einzelpsychotherapie?

Es gibt eine Vielzahl an psychischen Störungsbildern, die alle das Erleben, Verhalten, Denken und Fühlen von Kindern und Jugendlichen beeinflussen. Eine ambulante Einzelpsychotherapie kann dazu dienen, Verständnis für die Ursachen und Zusammenhänge zu entwickeln, sowie die belastende Symptomatik, daraus resultierende Probleme und aufrechterhaltende Bedingungen zu bearbeiten und so den Leidensdruck für das Kind/ den Jugendlichen und sein Umfeld zu mindern. Eine Einzelpsychotherapie grenzt sich von der Gruppenpsychotherapie ab, da das Kind/der Jugendliche seine Therapiestunden alleine mit der Therapeutin verbringt. Dadurch kann ganz intensiv und individuell auf die Problematik eingegangen werden.

 

Wir bieten Einzelpsychotherapien nach dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie an.

 

Und was bedeutet Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren und beruht auf Erkenntnissen der Lerntheorien, der Entwicklungs- und der Kognitionspsychologie sowie der Neurowissenschaften. Im Mittelpunkt der VT steht das Verhalten und subjektive Erleben eines Menschen, das durch unterschiedliche Lernprozesse beeinflusst wird.

 

Die Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen verlaufen im Vergleich zu einem Erwachsenen schneller und tiefgreifender. Kommt es hierbei zu Irritationen (z.B. durch belastende Lebensereignisse), können inadäquate Verhaltensweisen als Bewältigungsversuch ausgebildet werden. Diese können Ausdruck einer psychischen Störung sein. An diesem Punkt setzt die VT an. Das gegenwärtige (Problem-)Verhalten soll durch Prozesse des Um-, Ver- und Neulernens positiv verändert werden. Hierbei wird problem-, ziel-, handlungs- und ressourcenorientiert sowohl mit den Kindern/Jugendlichen als auch mit den Bezugspersonen gearbeitet. Die VT versteht sich dabei als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Im Fokus unserer Arbeit stehen stets die individuellen Bedürfnisse des Menschen. Das Zusammenspiel aus Wahrnehmen, Erleben, Denken, Fühlen und Handeln wird dabei aufgegriffen und weiterentwickelt. Dafür werden verschiedene Interventionen (z.B. kognitive Umstrukturierung, Entspannungsverfahren, Konfrontationsübungen, etc.) genutzt, um Verhaltensmuster zu verändern und Probleme zu bewältigen.

 

Ablauf

In einem Erstgespräch lernt die Therapeutin die Kinder/ Jugendlichen und ihre Eltern kennen, lässt sich die Beweggründe, die Sie zu uns führen, ausführlich erläutern, um herauszufinden, ob wir die richtige Anlaufstelle für Sie sind. Auch bespricht die Therapeutin mit Ihnen mögliche Therapieziele. Zur weiteren diagnostischen Abklärung kann es notwendig sein, dass Ihnen und Ihrem Kind ggf. noch Fragebögen ausgehändigt werden. Zu Beginn stehen einige Kennenlern- bzw. Probestunden (sogenannte probatorische Sitzungen) zur Verfügung, in denen allmählich eine therapeutische Beziehung zwischen Kind/ Jugendlichem und der Therapeutin aufgebaut werden soll. Diese Stunden dienen auch dazu, dass alle Beteiligten (v.a. aber Ihr Kind) herausfinden können, ob ein gemeinsames Arbeitsbündnis entstehen kann. Je nach Vorgabe der Krankenkasse wird die Therapeutin dann einen Antrag zur Kostenübernahme bei dieser einreichen und ein gewisses Stundenkontingent beantragen. Bei der Therapie mit Kindern und Jugendlichen ist es in den allermeisten Fällen vorgesehen, dass auch Stunden mit den Eltern oder Bezugspersonen stattfinden. Da die Behandlungsfälle stets sehr individuell sind und sich im Verlauf dementsprechend auch ganz unterschiedlich entwickeln, könenn wir im Vorfeld keine genaue Angabe über die Dauer der Therapie machen. In der Regel finden die Sitzungen, die 50 Minuten dauern, einmal wöchentlich meist zum gleichen Termin statt. In den Schulferien gelten individuelle zeitliche Regelungen, die wir gerne mit Ihnen besprechen.

 

Inhalt

Die Inhalte und Interventionen innerhalb der Therapie sind störungsabhängig und werden stets individuell auf die Problematik des Patienten abgestimmt. Zur Vermittlung von störungsspezifischem Wissen werden beispielsweise auch psychoedukative Einheiten erfolgen. In Gesprächen, aber auch durch Spieleinheiten, werden die Therapieinhalte altersgerecht erarbeitet. Darüber hinaus kann es notwendig sein, dass Ihr Kind zwischen den Sitzungen eigenständig kleinere Arbeitsaufträge – sogenannte Wochenaufgaben – erledigt, um so die Therapieinhalte auch im Alltag einzuüben.

 

Schweigepflicht

Als Therapeutin unterliegen wir der Schweigepflicht, dies gilt sowohl für die Kinder/ Jugendlichen als auch für deren Bezugspersonen, d.h. Inhalte der Therapie bleiben zwischen den Beteiligten und werden nicht an andere weitergegeben. Dies bedeutet auch, dass Gesprächsinhalte zwischen den Kindern/Jugendlichen und den Therapeutinnen nur mit deren Einverständnis den Eltern mitgeteilt werden dürfen.